Ladungssicherung auf Reichsbahnart?!

Beim Schmökern in meiner Fachliteratur bin ich auf die folgenden Bilder gestoßen. Sie und die Bildunterschrift des letzten Satzes, des ersten Bildes, sprechen für sich und nicht unbedingt für den Autor des Buches, dem ich dieses Bild entnommen habe.

Man lese den letzten Satz unter dem ersten Bild. ER gilt offenbar auch für das zweite. Solche Beispiele gibt es genug in dem Band „Culemeyer-Fahrzeuge” des Eisenbahnkurier. Das würde heute keiner Mehr unterschreiben! Und auch keine Abnahme eines Schwertransportes würde so mehr erfolgen können. Fahrlässig, leichtsinnig? Ich überlassen die Beurteilung den Fachleuten! Auf jeden Fall in unserer Zeit ein absolutes „No Go!“ Auch die Rechsbahn konnte die Physik nicht außer Kraft setzen. Und dem Verfasser sei empfohlen, sich damit zu beschäftigen und andere, qualifiziertere Bildunterschriften zu wählen…

Wer heute so lädt, darauf vertrauend, dass alleine das Eigengewicht eine Veränderung der Ladung während des Transportes verhindert, sei auf die Unfälle von Schwertransporten verwiesen, bei denen alleine die “Hangabtriebskraft” ganze LKW-Züge in den Graben “geschoben” hat, egal, ob 40 to, oder 240 to, oder mehr! Ob solcher Bildunterschriften staunt der Laie und der Fachmann wundert sich!!! In Bild 2 ist wohl eine “Sicherung” zu sehen, sie hält aber nur den Tragrahmen des Gußteils auf dem Culemeyer, nicht die 72(!) to schwere, gußeiserne Ladung! Das gilt es zu unterscheiden!